JC Wormlage > Club > Was wir wollen

Unser Grundsatz

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen "Jugendclub Wormlage e.V." und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit sowie die Kultur in der Region.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung der sinnvollen Freizeitgestaltung, sowie der Erhaltung bzw.Wiederbelebung alter Traditionen verwirklicht.


Der Jugendclub Wormlage e.V. ist eine offene Begegnungsstätte, wo sich nicht nur Jugendclubmitglieder in der Freizeit treffen können, sondern die gegebenen Räumlichkeiten eine vielseitige Nutzung zulassen.
Dabei bliebt es natürlich vorrangiges Anliegen, den Jugendlichen einen geeigneten Treffpunkt zu schaffen und Jugendarbeit in der Gemeinde Wormlage zu fördern.
Zum zweiten sind die Jugendlichen daran interessiert, die Tradition des Dorfes, wie zum Beispiel Osterfeuer, Maibaum, Zampern, Dorf- und Kinderfeste zu erhalten, mitzuorganisieren und durchzuführen.
Geäußete Ideen, unter anderem Arbeitseinsätze, Tanzgruppe für Kinder oder Beiträge zum Dorfjubiläum werden soweit wie möglich schon realisiert.

§ 3 Mittelverwendung

Der Verein ist entsprechend §55 der Abgabenordnung selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.